In den Starterlisten beim finden sich an diesem Wochenende viele prominente Köpfe, interessante Persönlichkeiten und spannende Geschichten „hinter den Kulissen“. Kleines Beispiel gefällig? Im Rennen 4 (AvD-Historic-Race-Cup / HRA) und Rennen 11 (CanAm & Sportscars / Groupe C Classics) nimmt einer der höchsten Motorsport-Juristen Deutschlands Platz: Harald Schmeyer aus Frankfurt ist als Vorsitzender des DMSB-Sportgerichts Automobil Chef der ersten Instanz im deutschen Motorsport. Er ist im historischen Motorsport schon seit Jahren unterwegs uns sammelte einige HRA-Meistertitel: Gute Voraussetzungen also, um bei Verhandlungen eine kompetente Beurteilung das Geschehen auf der Rennstrecke treffen zu können.

Im HRA-Feld (Rennen 4) sitzt Schmyer im March-Formel-3-Auto mit der Startnumemr #401. Das ursprünglich in Großbritannien eingesetzte 1600ccm- Fahrzeug von 1973 ist eine kleine Rarität: „Diese Fahrzeuge sind leider viel zu selten geworden“, erzählt Schmeyer. „Ich war Ostern bei einem Lauf der FIA Formel-3-EM am Start und war aus ganz Europa das einzige 1600-ccm-Auto. Die Sportkommissare, die meist aus England kamen, hatten ihre helle Freude an dem March – eben weil sie so selten geworden sind.“ Etwas rasanter als im Monoposto geht es (zumindest auf den Geraden) in seinem Sports2000-Lola T492 von 1978 zu (#692 in Rennen 11). Auch er stammt aus England und kam dann über Schweden nach Deutschland. „Ich habe das Auto vor zehn Jahren erworben und brauchte zwei Jahre, um es wirklich fahrbar zu machen“, so Schmeyer. Mit Erfolg: Seitdem konnte er mehrere HRA-Titel gewinnen unld ist heute der einzige Pilot der HRA-Historie vier Mal Meisterschaften.

Hilft es, als Sportrichter selbst auch Fahrer zu sein? Schmeyer bejaht das unumwunden: „Als aktiver Fahrer merkt zum Beispiel sofort, wenn ein Betroffener oder Beteiligter versucht, einem einen Bären aufzubinden. Da ist der kurze Hinweis darauf, dass es derjenige gerade mit einem aktiven Motorsportler zu tun hat, oft sehr hilfreich.“ Aber auch der Umkehrschluss gilt. Wer selbst die Cockpit-Sicht auf das Geschehen auf der Rennstrecke hat, der versteht natürlich die Dynamik dieser Situation. Schmeyer, der als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Frankfurt niedergelassen ist, ist als Vorsitzender des Sportgerichts Automobil gewissermaßen der oberste Automobilsport-Schiedsrichter der Republik. Die Urteile seiner Kammer können nur vom DMSB-Berufungsgericht als Rechtsmittelinstanz kassiert werden. Schmeyer kennt dabei übrigens die Arbeit beider Kammern sehr gut. Denn bevor er vor 12 Jahren die Leitung des Sportgerichts übernahm, war er selbst 18 Jahre lang als Beisitzer im DMSB-Berufungsgericht tätig.

Auf die Frage, ob sein Amt hier an der Rennstrecke eine Rolle spielt, verneint der Jurist. Auf sein Richteramt würde er niemals hinweisen, „auch wenn der ein oder andere Sportkommissar mich natürlich kennt“, wie er sagt. „Aber damit gehe ich natürlich nicht hausieren“. Und wenn der Richter einmal selbst zu den „Spokos“ gebeten wird? „Dann stehe ich dort wie jeder andere Motorsportler auch und muss sozusagen mal das Büßergewand anziehen.“ Vor Fehlern ist eben niemand gefeit – auch nicht ein oberster Richter. „Aber bis jetzt war noch nichts gravierendes dabei“, merkt Schmeyer lachend an.